Hannelore Schneider beobachtet gemeinsam mit anderen Bürgerrechtlern in Cottbus die Kommunalwahl am 7. Mai 1989 in der DDR. Sie zeigen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse die Wahlkommission der Stadt wegen Wahlbetrugs an. Gegen ihren Willen wird Schneider daraufhin aus der DDR in die Bundesrepublik ausgewiesen.
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