Der damalige Eisenbahner Rolf Wiese wurde 1953 zu zehn Jahren Haft wegen westlicher Agententätigkeit verurteilt, weil er Flugblätter in Leipzig verteilt hatte. Da er zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wurde sein Urteil abgeändert und die Haftstrafe auf sechs Jahre verkürzt.