Der Erfurter Rainer Schneider erhielt nach versuchter Republikflucht 1972 eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Nach acht Monaten wurde er auf Bewährung entlassen und stellte sofort einen Ausreiseantrag. Schneider erklärt, warum ihm erneut Haft angedroht wurde und wie er die Kommunalwahlen am 19. Mai 1974 verweigerte.