Helmut Schmidt wurde 1962 vorzeitig aus der Stasi-Haft entlassen. Er war 1960 wegen "illegaler Tätigkeit als Zeuge Jehovas" verurteilt worden. Schmidt schildert, wie die Drangsalierung durch die Staatssicherheit auch nach der Haftentlassung fortschritt. Das Ausmaß der Überwachung erfuhr er jedoch erst durch Einsicht in seine Stasi-Akte.