Die Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre geplanten Notstandsgesetze sahen eine im Grundgesetz eingefügte Änderung vor, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sichern sollte. Wie viele andere Bürger sah Heinz Wiechert darin eine nicht hinnehmbare Eingriffsmöglichkeit der Staatsorgane in die Grundrechte und protestierte dagegen.
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