Die Thüringerin Iris Schmidt hatte seit ihrer Jugend immer wieder erfahren, dass die Realität in der DDR nicht der SED-Propaganda entsprach. Mitte der 80er Jahre ertrug sie den Zustand nicht mehr und stellte zusammen mit ihrem Mann am 6. Dezember 1986 den ersten Ausreiseantrag in die Bundesrepublik. Schmidt erzählt, wie die Behörden auf ihren Antrag reagierten und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auch ihr Kind nicht in Ruhe ließen.