Elfriede Lögler hatte als NSDAP-Mitglied das Entnazifizierungsverfahren in der amerikanischen Besatzungszone durchlaufen müssen, wurde jedoch unter Jugendamnestie gestellt. Somit konnte sie wieder als Anwaltsgehilfin in einer Stuttgarter Kanzlei arbeiten. Lögler hatte nun mit Entnazifizierungsverfahren zu tun.