Der Thüringer Egon Meyer wurde im März 1963 wegen versuchter Republikflucht zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Strafe musste er im Haftarbeitslager Pöthen (Thüringen) verbüßen. In dieser Zeit hielt er regelmäßigen Briefkontakt zu seiner Familie, der ihm Halt und Zuversicht gab. Meyer erfuhr erst nach der Deutschen Einheit, welche Schwierigkeit sein Bruder wegen dieser Briefe bekommen hatte.