Baldur Haase wurde 1959 wegen Verbreitung staatsgefährdender Literatur zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Er erinnert sich an die demütigende Verhandlung, die er fassungslos über sich ergehen ließ.
Die Stiftung verwendet technisch notwendige Cookies zur Darstellung der Website. Zusätzlich nutzt sie Matomo über IP-anonymisierte Logfiles, um Informationen zur Verbesserung unserer Website zu erhalten. Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.