Mathias Breuning musste als Kind wegen einer abfälligen Äußerung über Walter Ulbricht ins Heim und wollte als junge Erwachsener nur noch weg aus der DDR. Seine Fluchtpläne wurden jedoch 1967 verraten und er zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Auch nach seiner Entlassung äußerte er sich kritisch und half 1970 einem ehemaligen Mithäftling bei seinen Fluchtplänen.
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