Der damals elfjährige Schüler Hubert Lampe lebte mit seiner Familie im DDR-Sperrgebiet. Nach der Schließung der innerdeutschen Grenze am 13. August 1961, wurden den Bewohnern zahlreiche Restriktionen auferlegt. Als Arzt erhielt Lampes Vater eine gesonderte „Bewegungsfreiheit“ im Sperrgebiet, bekam aber auch alsbald die ersten Grenztoten zu sehen.