Der Volkspolizist Gerd Sommerlatte war seit 25. August 1961 zum Grenzdienst am Brandenburger Tor eingeteilt. Als er hörte, dass seine Kameraden bei Fluchtversuchen auch von der Schusswaffe Gebrauch machten und auch er dazu verpflichtet war, wagte er am 10. September 1961 den Sprung in die Freiheit und flüchtete in den Westen.
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